Folgen des Widerrufs von
Lebens- und Rentenversicherungsverträgen:

Als Folge eines erfolgreichen Widerspruchs ist der Vertrag rückabzuwickeln. Dies bedeutet, dass der Versicherer sämtliche jemals gezahlten Versicherungsbeiträge sowie etwaige Gewinne an den Kunden zurückgeben muss. Abziehen darf er allerdings etwaige Risikoanteile. Nicht in Abzug bringen darf die Versicherungsgesellschaft hingegen ihre Allgemeinkosten für Vertrieb, Provisionen und Organisation ihrer Geschäfte.

Da dies bedeutet, dass die Versicherung all ihrer Vorteile und ihres Gewinns beraubt wird, darf man davon ausgehen, dass nur die wenigsten Gesellschaften einen Widerspruch klaglos akzeptieren. Nicht selten muss daher der Klageweg beschritten werden.

Es wird dabei erwartet, dass der Kunde seine Ansprüche genau beziffert. Die Berechnugn ist jedoch kompliziert und übersteigt üblicherweise die Fähigkeiten des gewöhnlichen Versicherungskunden. Wir benutzen hierzu spezielle Berechnungsprogramme, um mögliche Ansprüche der Kunden bereits im Vorfeld möglichst genau zu ermitteln.

Zum einen muss der Kunde bereits vor der Erklärung des Widerspruchs bzw. vor einem möglicherweise langen Rechtsstreit wissen, ob ein Widerspruch letztlich zu einem Vorteil für ihn führt. Zum zweiten hat die Rechtsprechung jedoch in jüngerer Zeit vermehrt einen reinen Auskunftsanspruch, der auf eine Ausforschung der Versicherungen hinauslief, einen Riegel vorgeschoben.

 

 

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Dr. Keller & Bauermeister

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