Notwendige Vorüberlegungen zum Widerspruch von
Lebens- und Rentenversicherungen:

Auch die Versicherungswirtschaft hat sich auf die für sie unangenehme Situation eingestellt. Es kommt selten vor, dass ein Versicherungsinstitut einen erklärten Widerruf anstandslos akzeptiert. Es wird regelmäßig versucht, die Ansprüche "weg-zu-diskutieren" oder zu bestreiten.

Nicht selten muss daher der Klageweg vor den ordentlichen Gerichten beschritten werden. Dies bedeutet erheblich zeitlichen, personellen und organisatorischen Aufwand sowie die Notwendigkeit der Vorfinanzierung von Kosten für Gericht und den eigenen Anwalt - ggf. sogar für mehrere Instanzen. Hierbei kann allerdings eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein.

Selbstverständlich besteht vor Gericht auch die Möglichkeit den Prozess zu verlieren, was mit noch erheblicheren Kosten ( = Kostenerstattung an die Gegenseite) verbunden ist.

Zuletzt sollte jeder Verbraucher vor dem Widerruf ggf. über eine Alternative zur bisherigen Versicherung nachgedacht haben. Sollte der Widerruf - ggf. nach einem längeren Rechtsstreit - akzeptiert werden, muss ggf. der Versicherungsschutz neu geregelt werden.

 

Selbstverständlich werden wir mit Ihnen sämtliche Umstände, die für und gegen einen Widerspruch sprechen, vor der Erklärung desselben ausführlich erläutern.

 

 

Rechtsanwälte
Dr. Keller & Bauermeister

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