Lebens- / Rentenversicherungen:

Lebens- und Rentenversicherungen dienen nicht nur der Absicherung von Lebensrisiken, sondern sind zunehmend auch Bausteine für die Altersvorsorge oder eine (Bau-)Finanzierung. Die Menschen in Deutschland vertrauen häufig nicht mehr allein der gesetzlichen Altersvorsorge in Form der Deutschen Rentenversicherung. Häufig werden zusätzliche Vorsorge-Bausteine in Form privater Verträge benötigt. Nachdem nunmehr allerdings auch bei Lebensversicherungen der Gesetzgeber schon einschreiten musste und den gesetzlichen Garantiezins auf das Allzeit-Tief von nur noch 0,90 % für Neuverträge gesenkt hat, machen sich viele Menschen berechtigte Sorgen um ihre finanziellen Rückstellungen für das Alter.

Die Versicherungsgesellschaften ihrerseits überraschen so ihre Kunden häufig negativ bei der Berechnung der Überschüsse, also jener Beträge, die dem Kunden aus den Gewinnen der Gesellschaft zusätzlich vergütet werden. So mancher Versicherte muss nach langen Jahren der Zahlung der Versicherungsbeiträge erkennen, dass er - von der Risikovorsorge abgesehen - sein Geld auch unter das Kopfkissen hätte legen können.

Häufig ergibt sich selbst bei sehr langfristigen Anlagen, dass die gewählte Form der Anlage sich bei heutiger Bewertung als nicht oder nur sehr eingeschränkt vorteilhaft für den Kunden darstellt. Einziger Gewinner ist häufig die Versicherungsgesellschaft.

Bei den Kunden führt dies häufig zu dem Wunsch, den Versicherungsvertrag zu beenden. Eine vorzeitige Kündigung oder eine Ruhend-Stellung des Vertrages ist jedoch häufig mit weiteren finanziellen Einbußen verbunden. Ausweg aus diesem Dilemma kann hier - ähnlich wie bei den Kreditverträgen der Banken - ein Widerspruch des Vertrages sein.

 

 

Rechtsanwälte
Dr. Keller & Bauermeister

Überwasserstraße 2-3
48143 Münster

Tel.: 0251 / 92777-7
Fax: 0251 / 92777-88
E-Mail senden