Verhinderungsplanungen:

Wie in vielen Bereichen des Lebens hinkt die Politik manchmal den Entwicklungen des Lebens oder der Technik hinterher. So stießen in der Vergangenheit sowohl interessierte Grundstückseigentümer als auch Betreiber oftmals auf Schwierigkeiten bei der Realisierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Biomassenutzung, Photovoltaik, Geothermie und Windenergie), hier speziell der Windkraft.

Ein häufiges Problem betraf so genannte "Verhinderungsplanungen" von Gemeinden und Kreisen, die eine Realisierung von Energiekonzepten nur auf dem Papier, nicht jedoch in der Realität unter Berücksichtigung des Aspektes der Wirtschaftlichkeit zuließen. Diese Verhinderungsplanungen gaben den vermeintlichen oder tatsächlichen Wünschen von Bürgern oder einzelnen Gruppierungen den Vorzug vor prinzipiell durchaus erwünschten energetischen oder ökologischen Vorteilen.

Gerade im Bereich der Windenergie hat sich hier in den letzten Jahren aber auch einiges zum Positiven verändert. Durch mehrere einschlägige Urteile, so z. B. auch des OVG Münster und des OVG Lüneburg, wurden die Möglichkeiten zur Realisierung von Windkraftanlagen beträchtlich erweitert, insbesondere unter Aberkennung bestehender Höhenbeschränkungen. Überdies hat beispielsweise die rot-grüne Landesregierung in NRW in ihrem Regierungsprogramm beabsichtigt, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung um mindestens das Doppelte zu steigern. Die Windkraft wird einen entscheidenden Anteil hieran haben müssen.

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Weitere Kapitel:
Erneuerbare Energien als zentrale Stütze des deutschen Energiemixes
Kapitel 2 - Bedenken der Bürger
Kapitel 3 - Der Atomausstieg und die Folgen
Kapitel 4 - Rechtsberatung im Bereich erneuerbarer Energien

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