Kapitel 1 - Wie läuft das Insolvenzverfahren für Menschen ab?
Zunächst muss mit dem weit verbreiteten Irrtum aufgeräumt werden, dass man durch das Insolvenzverfahren seine Schulden erlassen bekommen kann. Dies ist so nicht ganz richtig. Das eigentliche Insolvenzverfahren dient ausschließlich dazu, durch Verwertung von schuldnerischem Vermögen die Gläubiger weitestgehend zu befriedigen. Mit der für den Schuldner im Regelfall einzig gewünschten Folge, nämlich der Restschuldbefreiung bzw. einer Entschuldung oder einem Schuldenerlass, hat dies leider zunächst nichts zu tun, sieht man davon ab, dass der Gesetzgeber das Durchlaufen eines geordneten Insolvenzverfahrens als zwingende Voraussetzung für die Erteilung der späteren Restschuldbefreiung vorgesehen hat.
Tatsächlich wird zunächst das eigentliche Insolvenzverfahren, bei dem vorhandenes Vermögen des Schuldners verwertet und verteilt wird, durchgeführt. Hiernach schließt sich das Verfahren zur Erlangung der Restschuldbefreiung genannte Verfahren an. Die Gesamtlaufzeit beider Verfahren beträgt für neue Verfahren seit Oktober 2021 nur noch 3 Jahre (früher 6 Jahre).
Einführung l Kapitel 1 l Restschuldbefreiung
Weitere Kapitel:
Kapitel 3 - Ausnahmen von der
Restschuldbefreiung
Kapitel 4 - Kommt eine Insolvenz
für mich in Frage?
Kapitel 5 - Voraussetzungen
für das Insolvenzverfahren eines Menschen
Kapitel 6 - Welche
Bedingungen gelten für die Restschuldbefreiung?
Kapitel 7 - Kosten eines
Insolvenzverfahrens
Kapitel 8 - Einzelfragen aus
Insolvenzberatungsgesprächen