Kapitel 4: Kommt eine Insolvenz für mich in Frage?

Die Tatsache, dass es in der Bundesrepublik Deutschland (Stand Oktober 2019) etwa 4,0 Millionen überschuldete Haushalte mit mehr als 6,16 Millionen überschuldeten Personen gibt, verdeutlicht die Größe des gesellschaftlichen Problems. Der Reigen der betroffenen Personen reicht dabei vom gescheiterten Unternehmer über die geschiedene Ehefrau bis hin zum durch Krankheit oder Unfall arbeitslos gewordenen Arbeiter. Kurz: Sämtliche gesellschaftlichen Schichten in Deutschland sind betroffen. Aus unserer Sicht lohnt dabei ein erstes aufklärendes Gespräch und es ist ggf. der Weg in die Insolvenz einzuschlagen, wenn folgende einfache Faktoren erfüllt sind:

  1. Es sind Verbindlichkeiten in einer Größenordnung vorhanden, die sich mit der eigenen Arbeit und kurzfristig sicheren Einkünften oder neuem Vermögen (z.B. Erbschaften) nicht tilgen lassen. Der Zeitraum, in dem diese Verbindlichkeiten zurückgeführt werden können, sollte dabei den Insolvenz- und Restschuldbefreiungszeitraum von maximal drei Jahren nicht deutlich übersteigen und der Schuldner darf sich in diesem Zeitraum auch nicht derartig finanziell verausgaben, dass seine bloße Existenz gefährdet ist.

    Etwas einfacher ausgedrückt: Wer seine Schulden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von bis zu ca. drei Jahren nicht durch sein Vermögen und sein gesichertes Einkommen tilgen kann, ohne in diesem Zeitraum zu (ver)hungern, für den kommt ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung prinzipiell in Frage.

  2. Die Verbindlichkeiten dürfen nicht aus vermögensrechtlichen Straftaten oder aus Schadensersatzansprüchen nach § 823 BGB resultieren. Zur Erinnerung: Nur dem redlichen Schuldner soll die Restschuldbefreiung gewährt werden.

Ausnahmen l Kapitel 4 l Voraussetzungen

Weitere Kapitel:
Einführung - Insolvenzrecht
Kapitel 1 - Ablauf des Insolvenzverfahrens
Kapitel 2 - Die Restschuldbefreiung
Kapitel 6 - Welche Bedingungen gelten für die Restschuldbefreiung?
Kapitel 7 - Kosten eines Insolvenzverfahrens
Kapitel 8 - Einzelfragen aus Insolvenzberatungsgesprächen


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