Kapitel 6: Welche
Bedingungen muss ich für die Erteilung
der Restschuldbefreiung erfüllen?
Für den Schuldner im Insolvenz- oder Restschuldbefreiungsverfahren sind im Gesetz (§§ 290; 295 InsO) im Wesentlichen sieben Obliegenheiten normiert:
- Der Schuldner muss vor und im Verfahren vollständige und richtige Angaben machen. Er muss sein Vermögen offenbaren, seine Einkunftsquellen nennen, erreichbar sein, seine Unterhaltsverpflichtungen darlegen und insbesondere sämtliche Änderungen bei einem dieser Punkte von sich aus mitteilen.
- Der Schuldner darf nicht wegen Bankrotts (§ 283 StGB), besonders schwerem Fall des Bankrotts (§ 283 a StGB), Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283 b StGB) oder Gläubigerbegünstigung (§ 283 c StGB) zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden sein.
- Der Schuldner darf während des Insolvenzverfahrens keinen Gläubiger begünstigen. Hierbei handelt es sich im Grunde um eine für den Schuldner positive Pflicht. Bedeutet dies doch nichts anderes, als dass Zahlungen auf einzelne alte Verbindlichkeiten nicht mehr geleistet werden dürfen.
- Der Schuldner hat während des Insolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiungsphase die pfändbaren Anteile seines Arbeitseinkommens freiwillig im Wege einer Abtretung an den Insolvenzverwalter/Treuhänder seines Verfahrens abzugeben.
- Der Schuldner muss in der Wohlverhaltensphase die Hälfte eines ihm zufließenden Vorteils aus einer Erbschaft, eines (Lotto)gewinns an den Treuhänder herausgeben.
- Im Fall einer Selbstständigkeit muss ein angemessener Betrag an die Insolvenzmasse geleistet werden.
- Es sollten keine neuen Schulden, vor allem nicht bei staatlichen Stellen, gemacht werden.
Voraussetzungen l Kapitel 6 l Kosten
Weitere Kapitel:
Einführung -
Insolvenzrecht
Kapitel 1 - Ablauf des
Insolvenzverfahrens
Kapitel 2 - Die Restschuldbefreiung
Kapitel 3 - Ausnahmen von der
Restschuldbefreiung
Kapitel 4 - Kommt eine Insolvenz
für mich in Frage?
Kapitel 8 - Einzelfragen aus
Insolvenzberatungsgesprächen