Kapitel 8: Einzelfragen aus Insolvenzberatungsgesprächen

Muss ich meine selbständige Tätigkeit im Falle einer Insolvenz aufgeben?

Dies ist nicht prinzipiell notwendig. Aufgegeben werden sollte die Tätigkeit auf jeden Fall dann, wenn sie den Lebensunterhalt des Schuldners nicht deckt. Im Übrigen sieht die Insolvenzordnung keine Bevormundung des Schuldners im Hinblick auf seine Tätigkeit vor. Es ist grundsätzlich möglich, dass ein Schuldner im Insolvenzverfahren / Restschuldbefreiungsverfahren weiterhin oder sogar erstmalig selbständig tätig ist.

 

Ich/Wir besitze(n) eine Immobilie. Wird uns diese in der Insolvenz weggenommen?

Eine formelhafte Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. Manchmal kann ein Ehepartner eine Immobilienfinanzierung trotz der Insolvenz des anderen Partners fortführen. Andererseits gibt es Fälle, in denen eine Verwertung der Immobilie zwingend durchgeführt wird. Zur Erörterung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir ein persönliches Gespräch.

 

Ich habe gehört, es wird einem in der Insolvenz alles weggenommen. Stimmt das?

Da die Insolvenz der Befriedigung der Gläubiger dient, wird tatsächlich das Vermögen des Schuldners verwertet. Die Pfändungsregeln in der Zivilprozessordnung verhindern jedoch die so genannte "Kahlpfändung" des Schuldners. Im Regelfall kann zum Beispiel davon ausgegangen werden, dass eine gewöhnliche Wohnungseinrichtung nicht in der Insolvenz verwertet wird. Für das Arbeits- oder Arbeitsersatzeinkommen (z. B. Rente oder Arbeitslosengeld) des Schuldners gelten ähnliche Grundsätze. Hier ist insbesondere auf die Freigrenzen in der amtlichen Pfändungstabelle gem. § 850 c ZPO zu verweisen.

Nicht selten ist es sogar so, dass ein Schuldner vor der Insolvenz auch von seinem Freibetrag noch Ratenzahlungen und Tilgungen vornimmt. Da er diese in der Insolvenz nicht mehr leistet (nicht mehr leisten darf!), kann ein Schuldner im gerichtlichen Verfahren sogar mehr Einkommen zur Verfügung haben als zuvor. Auch die Gläubiger haben im gerichtlichen Verfahren keine Möglichkeit, (weitere) Pfändungen durchzuführen. Der Gerichtsvollzieher darf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Einzelvollstreckungsmaßnahmen mehr vornehmen und auch (neue) Kontenpfändungen oder Pfändungen beim Arbeitgeber sind tabu. Schuldner und Gläubiger müssen sich insoweit ausschließlich mit dem Treuhänder/Insolvenzverwalter auseinandersetzen, was als positiver Nebeneffekt der Insolvenz nicht selten zu einer erheblichen Verbesserung der psychischen Verfassung des Schuldners führt. Ausnahmen betreffen allerdings Pfändungen in Immobilien, die auch in der Insolvenz möglich sind.

 

Ich bin schon über 60 Jahre alt. Lohnt sich für mich eine Insolvenz mit Restschuldbefreiung noch?

Neben der Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Menschen zwischenzeitlich im Durchschnitt über 80 Jahre alt werden und somit auch ein 60-jähriger ansonsten ggf. noch über 20 Jahre vor dem Gerichtsvollzieher "weglaufen" muss, können auch Schulden vererbt werden. Das Verfahren kann daher auch für die "nächste Generation" sinnvoll sein.

 

Ich bereite ein Insolvenzverfahren vor oder befinde mich in einem. Es haben sich aber nicht alle Gläubiger gemeldet. Welche Auswirkungen hat dies?

Melden sich Gläubiger beim Versuch sich außergerichtlich zu einigen nicht, kann der Schuldner trotzdem einen Insolvenzantrag stellen. Die Forderung ist dann mit einem Schätzbetrag im Gläubigerverzeichnis aufzunehmen.
Melden sich im Insolvenzverfahren Gläubiger nicht, hat dies keine (negativen) Auswirkungen auf das Verfahren des Schuldners. Der Gläubiger wird bei Auszahlungen aber auch nicht berücksichtigt. Wenn sich überhaupt kein Gläubiger meldet, kann der Schuldner sogar die vorzeitige Restschuldbefreiung erlangen, sofern die Kosten des Verfahrens gedeckt sind.

Kosten l Kapitel 8

Weitere Kapitel:
Einführung - Insolvenzrecht
Kapitel 1 - Ablauf des Insolvenzverfahrens
Kapitel 2 - Die Restschuldbefreiung
Kapitel 3 - Ausnahmen von der Restschuldbefreiung
Kapitel 4 - Kommt eine Insolvenz für mich in Frage?
Kapitel 5 - Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren eines Menschen
Kapitel 6 - Welche Bedingungen gelten für die Restschuldbefreiung?

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